ACER: Hinweise zur Datenqualität
In einem zweiten offenen Brief zur REMIT-Datenqualität weist ACER auf Datenmeldefehler hin.
Am 19.07.2018 veröffentlichte ACER einen zweiten Brief zur REMIT-Datenqualität. Dieser richtet sich an alle Personen, die aufgrund der REMIT zur Datenmeldung verpflichtet sind. Dies sind vor allem organisierte Marktplätze, Marktteilnehmer und sog. RRMs (Registered Reporting Mechanismus). Die Hinweise von ACER beziehen sich auf Auswertungen der bisher eingegangenen Meldungen von Transaktionen und Fundamentaldaten. ACER wertet die erhaltenen Daten regelmäßig im Hinblick auf Vollständigkeit, Korrektheit und fristgerechte Meldung aus. In ihrem Brief beschreibt ACER detailliert, welche Datenmeldefehler festgestellt wurden und nennt hierbei bspw. fehlerhafte EIC-Codes. Weiter stellt ACER fest, dass im CEREMP-Portal Marktteilnehmer registriert sind, die keine Daten melden. Ziel des Briefes ist es, Datenmelder dabei zu unterstützen, ihren Meldeverpflichtungen gemäß REMIT nachzukommen. Eine hohe Datenqualität ermöglicht es ACER und den nationalen Regulierungsbehörden, ihre gesetzlichen Marktüberwachungsaufgaben auf Basis valider und zeitnaher Daten erfüllen zu können.
Die Bundesnetzagentur bittet darum, den ACER-Brief zu beachten, damit sich die Datenqualität verbessert. In diesem Zusammenhang weist sie auf die Pflicht zur Einhaltung der Transparenzverordnung (VO (EU) Nr. 543/2013) hin.
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Stand: 26.07.2018