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Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt regelt die Grundsätze der einvernehmlichen Zusammenarbeit in der MTS Strom/Gas.
Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt über die einvernehmliche Wahrnehmung der Aufgaben der Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (pdf, 36 KB)
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