Tätigkeitsbericht
Gemäß § 47h Abs. 2 GWB ist die MTS Strom/Gas verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen.
Alle relevanten Informationen über die Tätigkeit der Markttransparenzstelle finden Sie im Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt.