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Meldepflichten

Die MTS Strom/Gas ist nach Maßgabe des GWB sowie einer gemäß § 47f GWB noch zu erlassenden Rechtsverordnung des BMWi befugt, Festlegungen zur Sammlung von Daten zum Großhandel mit Strom und Gas zu treffen.

Von dieser Festlegungskompetenz wird die MTS Strom/Gas allerdings nur beschränkt Gebrauch machen, da ein Großteil der benötigten Daten bereits durch die europäische Energieregulierungsbehörde ACER gesammelt und direkt an die MTS Strom/Gas weitergeleitet werden. Durch den Rückgriff auf diese bereits bestehende Datensammlung wird eine doppelte Meldung von Daten durch die Marktteilnehmer vermieden.

Informationen zu den aus den Festlegungen resultierenden Meldepflichten in den Bereichen Strom und Gas finden Sie auf den folgenden Seiten.

Inhalt

Da­ten­mel­dung Strom

Die MTS Strom/Gas wird einige für die Überwachung des Strommarktes relevante Datenkategorien, die nicht über die REMIT durch ACER gesammelt und von dort an die MTS Strom/Gas weitergeleitet werden, national erheben.

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Da­ten­mel­dung Gas

Die MTS Strom/Gas wird einige für die Überwachung des Gasmarktes relevante Datenkategorien, die nicht über die REMIT durch ACER gesammelt und von dort an die MTS Strom/Gas weitergeleitet werden, national erheben.

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