Verdächtiges Handelsverhalten eines oder mehrerer Marktteilnehmer wird von den Börsen, Brokerplattformen oder Marktteilnehmern angezeigt. Verdachtsanzeigen, die die Bundesnetzagentur erhält, bezeichnet diese als Verdachtsfälle. Hier veröffentlicht die Bundesnetzagentur halbjährlich eine Statistik zu den Verdachtsfällen, die ihr gemeldet werden.
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