Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt unterzeichnen Kooperationsvereinbarung MTS Strom/Gas
Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt haben die Kooperationsvereinbarung für die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas geschlossen.
Die gesetzlich vorgesehene Kooperationsvereinbarung regelt die Einzelheiten der einvernehmlichen Wahrnehmung der Aufgaben der Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (MTS Strom/Gas). Sie war zuvor vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie genehmigt worden.
Die bei der Bundesnetzagentur eingerichtete MTS Strom/Gas wird von beiden Behörden gemeinsam betrieben. In der jetzt abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung sind insbesondere die gesetzlich vorgesehenen Gegenstände Besetzung, Geschäftsverteilung, Koordinierung der Datenerhebung sowie Daten- und Informationsaustausch geregelt.
Die Markttransparenzstelle wird aus Beschäftigten beider Behörden bestehen. Die nähere Aufgabenverteilung wird sich am Behördenbezug der jeweiligen Aufgabe orientieren. Neben anderen Aufsichtsschwerpunkten ist die MTS Strom/Gas insbesondere auch für die kontinuierliche Marktüberwachung nach der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) zuständig. Bei Anhaltspunkten für Verdachtsfälle nach REMIT leitet die MTS Strom/Gas die Informationen an die Bundesnetzagentur weiter, die für die weitere Verfolgung zuständig ist.
Die Kooperationsvereinbarung finden Sie zum Download auf der Internetseite der MTS Strom/Gas.
Stand: 16.03.2015